Leistungen

Umzug mit Bürgergeld: So unterstützt Sie das Jobcenter

Ein Umzug kann eine große finanzielle Belastung sein, insbesondere für Empfänger von Bürgergeld (ehemals Hartz IV).

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Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt das Jobcenter die Kosten für Ihren Umzug. Wichtig ist, dass der Umzug vorab genehmigt und als notwendig anerkannt wird. Gerne erstellen wir Ihnen den dafür benötigten Kostenvoranschlag.

Die wichtigsten Fakten im Überblick

  • Genehmigungspflicht: Kostenübernahme nur bei vorab genehmigtem, notwendigem Umzug
  • Kostensenkung: Pflicht, die Umzugskosten möglichst gering zu halten
  • Angemessenheit: Neue Wohnung muss den Vorgaben zu Miete und Größe entsprechen
  • Selbstorganisation bevorzugt: Ein Umzugsunternehmen wird nur in Ausnahmefällen genehmigt

Wann übernimmt das Jobcenter die Umzugskosten?

  • Arbeitsaufnahme (Pendelzeit über 2,5 Std. täglich)
  • Unzumutbare Wohnverhältnisse (Barrieren, Schimmel)
  • Familienzuwachs
  • Trennung oder Scheidung
  • Kündigung durch den Vermieter
  • Aufforderung des Jobcenters zur Kostensenkung

Welche Kosten werden übernommen?

  • Transportkosten (Umzugswagen, Benzin – meist 3 Kostenvoranschläge nötig)
  • Verpackungsmaterial (Kartons, Klebeband)
  • Helferpauschale bis 30 € pro Helfer
  • Wohnungsbeschaffungskosten
  • Erstausstattung (Möbel, Haushaltsgeräte)
  • Maklergebühren (nur in Ausnahmefällen)

Umzugsunternehmen: wird nur bei gesundheitlichen/körperlichen Einschränkungen genehmigt – mit ärztlichem Attest und drei Kostenvoranschlägen.

Angemessene Wohnfläche (Richtwerte)

1 Personbis 50 m²
2 Personenbis 60 m²
3 Personenbis 75 m²
4 Personenbis 90 m²
jede weitere Person+ 15 m²

In 4 Schritten zum Antrag

Antrag stellen

Jobcenter frühzeitig benachrichtigen, schriftlich mit Nachweisen begründen.

Wohnungsangebot vorlegen

Mietangebot gemäß den Vorgaben zur Prüfung einreichen.

Kostenvoranschläge

Angebote für Transport, Material und ggf. Umzugsunternehmen einreichen.

Genehmigung abwarten

Erst nach schriftlicher Zustimmung Verträge unterzeichnen.

Hinweis: Dies ist eine allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Vorgaben Ihres zuständigen Jobcenters.

Häufige Fragen

Brauche ich für das Jobcenter mehrere Kostenvoranschläge?

In der Regel ja – meist sind drei Kostenvoranschläge erforderlich. Wir erstellen Ihnen gerne einen davon. Berechnen Sie dazu unverbindlich Ihren Preis über den Kostenrechner.

Zahlt das Jobcenter ein Umzugsunternehmen?

Nur in Ausnahmefällen, etwa bei gesundheitlichen oder körperlichen Einschränkungen – mit ärztlichem Attest und Kostenvoranschlägen.

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