Ein Umzug kann eine große finanzielle Belastung sein, insbesondere für Empfänger von Bürgergeld (ehemals Hartz IV).
Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt das Jobcenter die Kosten für Ihren Umzug. Wichtig ist, dass der Umzug vorab genehmigt und als notwendig anerkannt wird. Gerne erstellen wir Ihnen den dafür benötigten Kostenvoranschlag.
Umzugsunternehmen: wird nur bei gesundheitlichen/körperlichen Einschränkungen genehmigt – mit ärztlichem Attest und drei Kostenvoranschlägen.
| 1 Person | bis 50 m² |
| 2 Personen | bis 60 m² |
| 3 Personen | bis 75 m² |
| 4 Personen | bis 90 m² |
| jede weitere Person | + 15 m² |
Jobcenter frühzeitig benachrichtigen, schriftlich mit Nachweisen begründen.
Mietangebot gemäß den Vorgaben zur Prüfung einreichen.
Angebote für Transport, Material und ggf. Umzugsunternehmen einreichen.
Erst nach schriftlicher Zustimmung Verträge unterzeichnen.
Hinweis: Dies ist eine allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Vorgaben Ihres zuständigen Jobcenters.
In der Regel ja – meist sind drei Kostenvoranschläge erforderlich. Wir erstellen Ihnen gerne einen davon. Berechnen Sie dazu unverbindlich Ihren Preis über den Kostenrechner.
Nur in Ausnahmefällen, etwa bei gesundheitlichen oder körperlichen Einschränkungen – mit ärztlichem Attest und Kostenvoranschlägen.
Berechnen Sie unverbindlich Ihren Preis – in unter 2 Minuten, 100 % kostenlos.
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