Leistungen

Umzug mit Unterstützung der Krankenkasse oder Pflegekasse

Ein Umzug kann für pflegebedürftige Menschen zur Notwendigkeit werden, wenn die bestehende Wohnung nicht mehr den individuellen Bedürfnissen entspricht.

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In bestimmten Fällen beteiligt sich die Pflege- oder Krankenkasse an den Umzugskosten – etwa als wohnumfeldverbessernde Maßnahme. Gerne erstellen wir Ihnen den benötigten Kostenvoranschlag.

Wann übernimmt die Pflege- oder Krankenkasse die Kosten?

In Ausnahmefällen, wenn eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und die aktuelle Wohnung den Bedürfnissen nicht mehr gerecht wird – zum Beispiel:

  • Barrierefreiheit: die Wohnung lässt sich nicht barrierefrei umbauen
  • Pflegegerechtes Umfeld: Umzug näher zu Angehörigen, Pflegeeinrichtungen oder besserer Infrastruktur nötig
  • Gesundheitliche Einschränkungen: ein selbstorganisierter Umzug ist nicht möglich

Mögliche Zuschusshöhe

Pro pflegebedürftige Personbis zu 4.000 €
Zwei Pflegebedürftige im Haushaltbis zu 8.000 €

Richtwerte als wohnumfeldverbessernde Maßnahme – die genaue Höhe und Grundlage prüft Ihre Pflegekasse im Einzelfall.

Voraussetzungen

  • Anerkannter Pflegegrad mit dokumentiertem Pflegebedarf
  • Wohnung lässt sich nicht durch Umbau anpassen
  • Selbstorganisierter Umzug ist nicht möglich
  • Ärztliches Attest / Pflegegutachten liegt vor

Welche Leistungen werden übernommen?

  • Löhne für Umzugshelfer
  • Transportkosten privater Helfer
  • Verpackungsmaterial
  • Beratung durch Hilfsorganisationen
  • Halteverbots- / Parkgenehmigung
  • Verdienstausfall helfender Angehöriger

In 4 Schritten zum Zuschuss

Antrag stellen

Zuschussantrag bei Ihrer Pflegekasse einreichen.

Nachweise beilegen

Atteste, Begründung und Kostenvoranschläge des Umzugsunternehmens.

Prüfung

Die Kasse prüft die Voraussetzungen, ggf. mit Vorab-Besichtigung.

Bescheid

Sie erhalten den Bescheid mit der bewilligten Zuschusshöhe.

Hinweis: allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Vorgaben Ihrer Pflege- bzw. Krankenkasse.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse?

Als wohnumfeldverbessernde Maßnahme sind bis zu 4.000 € pro pflegebedürftige Person möglich, bei zwei Pflegebedürftigen im Haushalt bis zu 8.000 €. Die genaue Höhe prüft Ihre Pflegekasse.

Was benötige ich für den Antrag?

Üblicherweise ein ärztliches Attest bzw. Pflegegutachten, eine Begründung und Kostenvoranschläge. Einen Kostenvoranschlag erstellen wir Ihnen gerne.

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