Ein Umzug kann für pflegebedürftige Menschen zur Notwendigkeit werden, wenn die bestehende Wohnung nicht mehr den individuellen Bedürfnissen entspricht.
In bestimmten Fällen beteiligt sich die Pflege- oder Krankenkasse an den Umzugskosten – etwa als wohnumfeldverbessernde Maßnahme. Gerne erstellen wir Ihnen den benötigten Kostenvoranschlag.
In Ausnahmefällen, wenn eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und die aktuelle Wohnung den Bedürfnissen nicht mehr gerecht wird – zum Beispiel:
| Pro pflegebedürftige Person | bis zu 4.000 € |
| Zwei Pflegebedürftige im Haushalt | bis zu 8.000 € |
Richtwerte als wohnumfeldverbessernde Maßnahme – die genaue Höhe und Grundlage prüft Ihre Pflegekasse im Einzelfall.
Zuschussantrag bei Ihrer Pflegekasse einreichen.
Atteste, Begründung und Kostenvoranschläge des Umzugsunternehmens.
Die Kasse prüft die Voraussetzungen, ggf. mit Vorab-Besichtigung.
Sie erhalten den Bescheid mit der bewilligten Zuschusshöhe.
Hinweis: allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Vorgaben Ihrer Pflege- bzw. Krankenkasse.
Als wohnumfeldverbessernde Maßnahme sind bis zu 4.000 € pro pflegebedürftige Person möglich, bei zwei Pflegebedürftigen im Haushalt bis zu 8.000 €. Die genaue Höhe prüft Ihre Pflegekasse.
Üblicherweise ein ärztliches Attest bzw. Pflegegutachten, eine Begründung und Kostenvoranschläge. Einen Kostenvoranschlag erstellen wir Ihnen gerne.
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